Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze für 2009
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Als Grundlage für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages werden die sozialpflichtigen Einnahmen zugrunde gelegt, allerdings höchstens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Was darüber liegt, bleibt für die Beitragsberechnung unberücksichtigt.
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