Wer kann in die freiwillige Krankenversicherung wechseln?
Eine freiwillige Krankenversicherung darf nicht mit einer privaten Krankenversicherung verwechselt werden. Endet die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung - z.B. weil das versicherungspflichtige Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt - können Versicherte entweder weiterhin freiwillig in der GKV versichert bleiben, oder aber in die private Krankenversicherung wechseln.
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